Rauchen ist Körperverletzung

Hinweis auf Werbeplakat eines Drogenfabrikanten

Dort zu rauchen, wo niemand sonst ist, ist höchstens unklug, aber in jedem Fall Privatsache. Wer jedoch in der Öffentlichkeit, in der Gegenwart von anderen Menschen raucht, der begeht eine schwere Körperverletzung und müsste eigentlich ex officio juristisch verfolgt und belangt werden (§224 StGB). Das Strafmaß umfasst bis zu 10 Jahre Gefängnis. Das ist insoweit kaum eine Neuigkeit für jene, die sich sachlich mit dem Thema beschäftigen. Lediglich in einem Aspekt gibt es seit einiger Zeit einen Unterschied:

Zigarettenkippen auf der Straße

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Die armen Raucher mussten gerade in Bayern in der letzten Zeit viel Ungemach erleiden. Erst Rauchverbot, dann dessen Aufweichung und nun ein noch strengeres Rauchverbot – und das auch noch auf dem Wege eines Volksbegehrens. Keiner mag sie mehr, die Stinkstengellutscher, Suchtraucher und Luftverpester. Draußen vor der Tür müssen sie rauchen, die armen geschundenen Steuerkassen-Sanierer und sozial verträglichen Frühableben-Protagonisten. Was habe ich Mitleid.

Rauchen in Treppenhaus und Aufzug – Böse Absicht? Nikotinbedingte Ausfallerscheinung? Oder schlicht fehlende Sensibilität?

Der erste Eindruck, den ein Raucher fremden Menschen vermittelt, ist in der Regel sein Gestank – den nimmt man oft schon wahr, bevor man den Raucher sieht. Während das in der Öffentlichkeit – also im Freien – ein übles, aber noch tolerierbares Ärgernis ist, sofern es nicht überhand nimmt, ist es in den eigenen vier Wänden oder den Zugängen dazu für jene, die nicht rauchen, oftmals unerträglicher Terror. Gerade in Miethäusern gibt es das Phänomen, dass Raucher im Treppenhaus, auf den Fluren oder sogar im Aufzug rauchen. Ein Zeichen übelster Manieren und völliger Abstinenz von Sensibilität in jedem Fall – aber ist es auch ein Zeichen geistiger Erosion, nikotinbedingter Ausfallerscheinungen oder gar böse Absicht? Eher selten!

Nichtraucherschutz, Rauchverbot, Bergmueller, Soeder, Seehofer – oder wie ein überspannter Bogen endlich für Bratenduft statt Kippenmief sorgt

Der heutige 4. Juli 2010 wird nicht nur in den Vereinigten Staaten als Tag der Unabhängigkeit gefeiert werden, sondern künftig auch als Tag der Befreiung aus dem Würgegriff des blauen Dunstes in Bayerns Wirtshäusern. Gleichwohl ist dieser Tag aber auch eine weitere schallende Ohrfeige für die gelben Ichlinge von der FDP, für Raucherschutzminister Söder sowie Gesundheitsschutzverhinderer und Dampfplauderer Seehofer – ein wohlverdiente Ohrfeige noch dazu.

Die Ironie dabei ist die Tatsache, dass es FDP, CSU und VEBWK waren, die diesen Erfolg überhaupt erst möglich gemacht haben – denn wäre es beim unter Beckstein und Huber fraktionsübergreifend beschlossenen Gesundheitsschutzgesetz geblieben, hätte man sich vermutlich noch über eine Nachsteuerung bei den Raucherclubs unterhalten müssen – niemand hätte sich jedoch zu einem Volksbegehren oder einem Volksentscheid genötigt gesehen. Ein klassischer Fall von Eigentor, wie ich meine. In diesem Fall aber eines, bei dem der Souverän in Bayern gewinnt und die Demokratie wieder ein Stück mehr Einzug in Bayern hält.

Die Diskussion ueber die Tabaksteuer

Heute gibt’s anlässlich eines netten Artikels in der seit Tagen defekten Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung einen zweiten Eintrag bei Lilamoosgruen. Es geht um die Tabaksteuer – oder besser um deren Erhöhung, über die der Kommödiantenstadel in Berlin, der sich selbstherrlich Regierung nennt, wohl nachdenkt.

Nun könnte man eigentlich denken: Toll, die hohlen sich das Geld von den bösen Rauchern, füllen damit die Kassen und alles wird gut. Vielleicht hören sogar ein paar Raucher mit dem Rauchen auf. Also eine tolle Sache. Wirklich? Nein! Natürlich ist das Quatsch. Einerseits weil ich aus zahllosen Gesprächen mit Rauchern weiß, dass diese eher auf eine belegte Semmel verzichten als auf die Morgenzigarette – folglich munter weiter konsumieren – andererseits weil bisher immer Schlupflöcher geblieben sind. Seien es nun Zigarillos, Zigarren, Pfeifentabak oder Zigarettenbausätze, die im Supermarkt neben der Quängelware angeboten werden etc.