
Dort zu rauchen, wo niemand sonst ist, ist höchstens unklug, aber in jedem Fall Privatsache. Wer jedoch in der Öffentlichkeit, in der Gegenwart von anderen Menschen raucht, der begeht eine schwere Körperverletzung und müsste eigentlich ex officio juristisch verfolgt und belangt werden (§224 StGB). Das Strafmaß umfasst bis zu 10 Jahre Gefängnis. Das ist insoweit kaum eine Neuigkeit für jene, die sich sachlich mit dem Thema beschäftigen. Lediglich in einem Aspekt gibt es seit einiger Zeit einen Unterschied:


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